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Anmeldung zum digitalen Bauantrag

Kurzbeschreibung

In wenigen Schritten kann komfortabel ein Bauantrag online gestellt werden - der entsprechende Bescheid (unter anderem Baugenehmigung, Vorbescheid usw.) wird ebenfalls online zugänglich gemacht.

Beschreibung

Sie als Bauherrschaft erteilen zur Teilnahme am digitalen Verfahren eine Vollmacht. Dann können von Ihrem Entwurfsverfassenden alle relevanten Unterlagen direkt über das Internet via der ORACLE-Bauplattform "Conject PM" bei der Stadt Bünde eingereicht werden.

Für die digitale Bearbeitung Ihres Antrages mit ITeBAU auf conject PM entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten. Es sind lediglich die regulären Gebühren nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung zu entrichten.

Ihre Vorteile

  • Verfahrensbeschleunigung durch Wegfall der Transportzeiten
  • Einreichen digitaler Pläne (keine Druck- und Portokosten)
  • Telefonkonferenz/Beratung mit der Bauaufsichtsbehörde (Wegfall der Wege)
  • Kurzfristiges Nachreichen geänderter Unterlagen
  • Digitale Genehmigung und Pläne zur medienbruchfreien Weiterbearbeitung
  • Verfahrenstransparenz, Auskünfte zum aktuellen Sachstand und zum Inhalt der Stellungnahmen

Das digitale Baugenehmigungsverfahren ITeBAU via Oracle CONJECT PM ist für Bauvorhaben im Bereich der Stadt Bünde sowie bei den Kreisen Diepholz, Gütersloh, Herford, Hildesheim, Lippe, Minden-Lübbecke, Offenbach, Osnabrück und dem Werra-Meissner-Kreis sowie den Städten Braunschweig, Hamm, Minden, Oberursel/Taunus, Osnabrück und Verl verfügbar.

An dieser Stelle finden Sie Informationen zum allgemeinen Ablauf des Verfahrens; weitere detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte der im Bereich „Downloads“ bereitgestellten PDF-Datei "Handbuch ITeBAU für Entwurfsverfassende".

Dort finden Sie auch die notwendige Vollmacht "Vollmacht ITeBAU".

Diese Vollmacht und das Antragsformular muss ausgefüllt, von der Bauherrschaft und den Entwurfsverfassenden unterschrieben werden und an die darin genannte Adresse/Faxnummer/E-Mail-Adresse an die Stadt Bünde gesendet werden. Diese Vollmacht bevollmächtigt die Entwurfsverfassenden für die Bauherrschaft den Bauantrag zu stellen.

Nach Eingang wird von der Stadt Bünde auf der Oracle-Bauplattform „Conject PM“ der Projektraum ("Digitale Bauakte") angelegt. Die Entwurfsverfassenden - und wenn gewünscht auch die Bauherrschaft - bekommen eine Einladung per E-Mail in der man zu dem Projektraum eingeladen wird. Sollten die Entwurfsverfassenden oder die Bauherrschaft bereits Zugangsdaten aus früheren Projekten haben, können diese verwendet werden. Falls noch kein Konto auf der Oracle Bauplattform „Conject-PM“ bestehen besteht die Notwendigkeit sich einmalig zu registrieren. Wichtig auf der Webseite von Conject-PM: Bitte lassen Sie die Popups zu!

Bitte teilen Sie der Bauaufsichtsbehörde den von Ihnen bei der „Conject-PM“-Registratur gewählten Benutzernamen mit, da dadurch auch für Sie das Arbeiten mit der Plattform erleichtert wird.

Nun können Sie den Projektraum aufrufen, und im Bereich „Dokumente“ lädt der Entwurfsverfassende die von ihm vorbereiteten Bauvorlagen etc. als PDF-Dateien ohne Sicherheitsoptionen (wie z.B. Passwortschutz, Schreibschutz, etc.) in den Ordner „10 Antragsunterlagen" hoch. Bitte beachten Sie dabei, dass dabei bzgl. der Einheitlichkeit eine besondere Benennung der Dateien (siehe Dokumentbezeichnungen - unter Downloads) erforderlich ist!

Als Bauvorlagen reichen direkt aus dem PC (z.B. per virtuellem Druckertreiber) erzeugte PDF-Dateien. Eine digitale Signatur ist derzeit nicht erforderlich, technisch aber möglich.

Wenn alle Bauvorlagen auf der Plattform vollständig hochgeladen wurden, schickt der Entwurfsverfassende in „Conject-PM“ eine sog. "Kommunikation" an "40 Bauamt"--> Betreff "Alles hochgeladen!". Die Auswahl der Empfängergruppe "40 Bauamt" in der Kommunikation ist entscheidend, da dadurch automatisch der zuständige Sachbearbeitende bzw. der Vertretende im hiesigen Fachverfahren auf Ihre Nachricht aufmerksam gemacht wird. Die bereits hochgeladenen Anlagen brauchen der Kommunikation nicht beigefügt werden.

Dieses Absenden der Kommunikation in CONJECT PM ist der Zeitpunkt des Antragseinganges bei der Bauaufsichtsbehörde (wichtig bei Fristwahrungen), da damit festgelegt wird, dass der im Projektraum befindliche Antrag vollständig und somit prüffähig ist.

Nach Vorprüfung durch die Bauaufsichtsbehörde erhalten Sie (die Bauherrschaft und der Entwurfsverfassende) aus der Bauplattform eine E-Mail, dass dort im Bereich „Dokumente“ im Ordner „40 Allgemeiner Schriftverkehr" die Eingangsbestätigung zur Einsicht und ggf. zum Ausdruck bereit liegt.

Im Ordner „10 Antragsunterlagen" werden zu diesem Zeitpunkt der Bauherrschaft und den Entwurfsverfassenden die Schreibrechte genommen. Sollten ab diesem Zeitpunkt Antragsunterlagen ergänzt oder nachgereicht werden sollen, laden Sie diese bitte in den Ordner „11 Eingänge nach Antragseingang" hoch.

Hier wird die Kommunikation an „40 Bauamt“ automatisch ausgelöst; bitte verändern Sie daher nicht die Einträge im unteren Bereich des Fensters „Dokumente hochladen“!

Die nachgereichten Unterlagen werden nach Sichtung durch die Bauaufsichtsbehörde in den Ordner „10 Antragsunterlagen" des Projektraumes überführt und dadurch Gegenstand des Antrages.

Nach Vollständigkeit der Unterlagen erfolgt wie gewohnt ggf. die Beteiligung von Fachdienststellen als Träger öffentlicher Belange (TöB). Die TöB laden ihre Stellungnahmen im Bereich „Dokumente“ in den Ordner „21 Eingang von Stellungnahmen“, wo sie für die Bauherrschaft und die Entwurfsverfassenden einsehbar sind.

Wenn alle Unterlagen und Stellungnahmen vollständig sind, findet die Prüfung des Antrages in der Bauaufsicht statt. Grüneintragungen können dabei in die PDF-Dateien eingezeichnet werden.

Abschließend wird der Bescheid (Bauschein, Vorbescheid o.ä.) qualifiziert digital signiert und im Projektraum im Bereich „Dokumente“ in den Ordner „50 Bescheide Bauaufsicht“ hochgeladen, von wo er von der Bauherrschaft und den Entwurfsverfassenden samt der genehmigten Bauvorlagen (die Sie in Ordner „51 Anlagen Bauaufsicht“ finden) heruntergeladen und anschließend z.B. für die Akten ausgedruckt werden kann. Über das erfolgte Hochladen des Bescheides werden die Entwurfsverfassenden und ggf. die Bauherrschaft automatisch per E-Mail informiert.

Auch nach der Bescheiderteilung können z.B. die „Baubeginnanzeige“ und/oder die notwendigen bautechnischen Nachweise über den Projektraum eingereicht werden. Hierzu können Sie diese einscannen und im Bereich „Dokumente“ in Ordner „60 Bescheinigungen“ des Projektraumes hochladen. Der Mitarbeiter bzw. die Mitarbeiterin der Bauaufsicht bekommt automatisch Nachricht darüber. Auch alle weiteren Dokumente zu dem Bauvorhaben können Sie gerne im Bereich „Dokumente“ in Ordner „60 Bescheinigungen“ des Projektraumes hochladen.

 

Abschließend noch folgender wichtiger Hinweis für die Entwurfsverfassenden:

Wenn Sie Ihren Antrag im digitalen Baugenehmigungsverfahren ITeBAU über "Conject-PM" einreichen, erfolgt seitens der Stadt Bünde als untere Bauaufsichtsbehörde keine besondere Information speziell an die Bauherrschaft mehr.

Als Bevollmächtigter empfangen die Entwurfsverfassenden dann alle Schriftstücke ausschließlich und auch "nur" über "Conject-PM" - selbst die Kostenentscheidung und den Genehmigungsbescheid! - und stehen gegenüber der Bauherrschaft in der Informationspflicht. In Ihrem eigenen Interesse empfehlen wir daher dringend, dass die Bauherrschaft umgehend von den bevollmächtigten Entwurfsverfassenden über eine erteilte Baugenehmigung nebst Anlage und Kostenentscheidung informiert wird - auch z.B. durch Ausdruck und Aushändigung aller Unterlagen.