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Abmeldung einer Wohnung

Kurzbeschreibung

Abmeldung einer Haupt- oder Nebenwohnung

Beschreibung Beschreibung

Wenn Sie aus Bünde wegziehen, ist die Abmeldung im Bürgerbüro nur dann erforderlich, wenn

  • Sie ins Ausland ziehen
  • Sie hier nur mit Nebenwohnsitz gemeldet sind und diesen Nebenwohnsitz aufgeben möchten.

In allen anderen Fällen ist es ausreichend, wenn Sie sich im Bürgerbüro Ihres neuen Wohnsitzes anmelden.

Bei Wegzug ins Ausland kann die Abmeldung frühestens eine Woche zuvor erfolgen.

Unterlagen bei persönlicher Vorsprache:

  • Gültiges Ausweisdokument (Personalausweis zur Anschriftenänderung/ID-Karte oder Reisepass)
  • Bei Auslandsabmeldungen: Anschrift im Ausland

Unterlagen bei Abmeldung durch eine bevollmächtigte Person:

  • Vollmacht
  • unterschriebenes Abmeldeformular (Vor- und Nachname)
  • Ihre Ausweisdokumente zur Adressänderung
  • Ausweisdokument der bevollmächtigten Person

Auslandsabmeldungen können generell auch per Post oder E-Mail erledigt werden, falls die Person sich schon im Ausland befindet, jedoch frühestens eine Woche vorher. Wichtig: Die Mitteilung muss unterschrieben sein.

Bürgerbüro

Eine Wohnung ist innerhalb von zwei Wochen abzumelden.

Die Abmeldung ist gebührenfrei.

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