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Grundstückszufahrten/ Gehwegabsenkungen/ Grabenverrohrung

Kurzbeschreibung

Dieser Dienst wird vom Land Nordrhein-Westfalen angeboten. Wenn Sie diese Dienstleistung online beantragen möchten, werden Sie im nächsten Schritt auf ein Themenportal vom Land Nordrhein-Westfalen weitergeleitet.

Beschreibung

Eine Sondernutzung liegt vor, wenn der Gebrauch der Straße über den Gemeingebrauch hinausgeht. Gemeingebrauch ist die jedermann zustehende Befugnis, die Straßen im Rahmen der Widmung und der verkehrsrechtlichen Vorschriften zu benutzen.

Sondernutzungen in diesem Sinne sind zum Beispiel

  • Grundstückszufahrten
  • Gehwegabsenkungen
  • Grabenverrohrungen
  • Gehwegbefestigungen
  • Randstreifenbefestigungen
  • etc.

Wenn Sie eine solche Sondernutzung beantragen wollen, die eine bauliche Veränderung der öffentlichen Straßenfläche erfordert, benötigen Sie eine Genehmigung der Stadt Bünde.

Je nach Art der Sondernutzung müssen unterschiedliche Rahmenbedingungen (z.B. Länge, Breite, Ausführung) eingehalten werden. Diese erfahren Sie bei der zuständigen Person.

  • Planskizze der Örtlichkeit
  • Maßstabsgetreuer Lageplan, mit geplanter Stellplatzfläche und Zufahrt
  • Fotos der Bestandssituation

ca. 6 Wochen

Eine Baugenehmigung beinhaltet keine genehmigte Sondernutzung. Hierfür, sofern notwendig, ist der erforderliche Antrag auf Sondernutzung separat zu stellen.

Sie selbst müssen Eigentümer des Grundstücks sein, für welches Sie die Gehwegüberfahrt beantragen.

Die beauftragte Firma muss ein zugelassenes Unternehmen sein.

Sobald der Antrag vorliegt, wird geprüft, ob Gründe gegen die Ausführung der Gehwegüberfahrt sprechen.

Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

Es ist eine Gebühr in Höhe von 32,00 € bei Genehmigungserteilung fällig.

Die Kosten für die Herstellung/Änderung sind vom Antragssteller zu tragen.