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Auskunft über Alleinsorge aus dem Sorgeregister / Negativattest
Kurzbeschreibung
Bei Kindern, deren Eltern nicht verheiratet sind, steht grundsätzlich der Mutter das alleinige Sorgerecht zu. Die Eltern können jedoch die gemeinsame Sorgeerklärung abgeben (siehe Beurkundungen).
Beschreibung
Sofern keine Erklärung über die gemeinsame Ausübung der elterlichen Sorge abgegeben wurde, muss unter Umständen der allein erziehende Elternteil bei Behörden, Banken oder anderen Einrichtungen einen Nachweis vorlegen, dass er die elterliche Sorge allein ausüben kann.
Diese Auskunft wird vom Jugendamt kostenfrei erteilt. Zuständig ist unabhängig vom Geburtsort des Kindes das Jugendamt Ihres Wohnortes.
Für geschiedene oder getrennt lebende Elternteile, die das alleinige Sorgerecht für ein Kind ausüben, kann eine solche Bescheinigung nicht ausgestellt werden. Der Nachweis der alleinigen Sorge ist durch die Entscheidung des Familiengerichts gegeben.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Jugendamt
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- Bahnhofstraße 3
- 32257 Bünde
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