BIS: Suche und Detail

Förderung von Anlagen zur Regenwassernutzung

Kurzbeschreibung

Die Stadt Bünde unterstützt Eigentümer*innen und Mieter*innen bei der Anlage von Regenwassernutzungsanlagen (Zisternen) im Stadtgebiet Bünde.

Beschreibung

Förderziele – Warum wird gefördert?
Dezentrale Regenwasserbewirtschaftung wird im Integrierten Klimaschutzkonzept der Stadt Bünde von 2021 als geeignete Maßnahme zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung genannt. Die Stadt Bünde möchte durch die Förderung die Bürger und Bürgerinnen motivieren sich aktiv am Klimaschutz zu beteiligen, um dadurch die hohe Lebensqualität in Bünde zu erhalten.
 
Regenwasserrückhaltung und –nutzung auf Privatgrundstücken haben viele positive Auswirkungen auf das Kleinklima und den Wasserhaushalt wie zum Beispiel:

  • Vermeidung von Überflutungen bei Starkregenereignissen.
  • Entlastung der kommunalen Entwässerungseinrichtungen.
  • Schonung der Trinkwasserreserven.
  • (Zimmer-) Pflanzen gedeihen mit Regenwasser besser, da es keinen Kalk enthält.

Außerdem bringt die Regenwasserrückhaltung und –nutzung direkte finanzielle Vorteile:

  • Verringerung der Wasserkosten,
  • Teilerlass der Gebühren bei Brauchwassernutzung (z. B. Toilette, Waschmaschine).

Hinweis:    Um diese Vergünstigungen in Anspruch zu nehmen ist die Regenwassernutzung bei den Kommunalbetrieben Bünde AöR, Am Brunnen 17, 32257 Bünde, anzuzeigen.

Beschlussfassung des Rates der Stadt Bünde vom 21.03.2024 wirksam und tritt am 25.04.2024 in Kraft.

Förderantrag – Wie komme ich an die Förderung?
Der Förderantrag ist auf dem dafür vorgesehenen Antragsformular (s. Anlage) zusammen mit den verpflichtend einzureichenden Unterlagen bei der zuständigen Stelle vor Beauftragung des Fachbetriebs bzw. vor Beginn der Arbeiten elektronisch oder schriftlich einzureichen.
Folgende Unterlagen sind zusammen mit dem Antragsformular (s. Anlage) einzureichen:

  • Darstellung des Grundstücks, aus der die angeschlossenen Dachflächen (Horizontalprojektion) ersichtlich sind. Über das Portal TIM-online (nrw.de) können die Projektionsflächen ermittelt und ein entsprechender maßstäblicher Ausdruck erstellt werden.
  • Plandarstellung (Skizze) der an die Zisterne angeschlossenen Dachflächen, der Zulaufanschlüsse und des Überlaufs in die öffentliche Regenwasserkanalisation/ das Gewässer.
  • Art der Nutzung des gesammelten Regenwassers.
  • Bei einer geplanten Brauchwassernutzung im Hause, sind auch diese Leitungen und Anschlüsse zu skizzieren.
  • Fassungsvermögen der Anlage (siehe Beispielrechnung unter 4.).
  • Bei Neubau: Bauaktenzeichen.
  • Bankverbindung des Antragstellers/ der Antragstellerin.

Hinweis:    Förderanträge können ganzjährig gestellt werden. Sie werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Nach Aufforderung sind im Einzelfall noch weitere Unterlagen nachzureichen.

Wer wird gefördert?
Es können natürliche und juristische Personen oder Personengruppen eine Förderung beantragen.

  • Grundstücks- und Gebäudeeigentümer*innen,
  • Erbbauberechtigte, Mieter*innen und Mietergemeinschaften, Interessensgruppen, Vereine, Initiativen mit Zustimmung des Eigentümers, der Eigentümerin oder der Eigentümergemeinschaft.

Antragsverfahren – Wer? Wie? Wo?

  • Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen oder Personengruppen (vgl. 3.).
  • Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen durch die Stadt Bünde wird eine Bewilligung erteilt.
  • Nach Durchführung der Maßnahmen, wird die ordnungsgemäße Installation durch die Stadt abgenommen.
  • Darauf folgt die Prüfung der Nachweise der förderfähigen Kosten (Rechnungskopien).
  • Anschließend wird die errechnete Fördersumme auf das angegebene Konto des Antragstellers/ der Antragstellerin überwiesen.
  • Bei Verstoß gegen die Bedingungen der Förderrichtlinie kann der Zuschuss zurückgefordert werden.

 
Fördergegenstand – Was wird gefördert?

  • Förderfähig sind Kosten für Material und Arbeitsstunden, Eigenleistung kann nicht in Rechnung gestellt werden.
  • Gefördert wird je eine Anlage pro Grundstück mit ober- oder unterirdischen Zisternen,
  • bei Neubauten nur Anlagen, die nicht bau- oder naturschutzrechtlich verpflichtend sind.
  • Die Regenwassernutzungsanlage (Zisterne) muss ein Mindestfassungsvermögen von 2 m³ haben, ein Zusammenschluss von mehreren Behältern, um in der Summe auf das Mindestfassungsvermögen zu kommen, ist zulässig.
  • Die Zisternengröße muss im Verhältnis zur eingeleiteten Dachfläche stehen. Zur Berechnung der Zisternengröße wird eine Regenmenge von 20l/ m² zugrunde gelegt.

Beispiel: Dachfläche 120 m² x Regenmenge 20 l/ m² = Zisternen-Volumen 2.400 l = 2,4 m³

  • Es darf nur Niederschlagswasser in die Behälter eingespeist werden.
  • Es muss ein Überlauf zur städtischen Regen- oder Mischwasserkanalisation oder in ein Gewässer bestehen, damit eine Überschwemmung der Nachbar-Grundstücke ausgeschlossen ist (§12 Entwässerungssatzung für die Stadt Bünde, KBB AöR vom 23.05.2023).
  • Förderfähige Kosten sind nachzuweisen über Rechnungen für Material und/ oder Arbeitsstunden.

Fördersumme – Wie hoch ist die Förderung?

  • Es werden Zuschüsse in Höhe von 80 % der förderfähigen Bruttokosten max. 1.000 € pro Grundstück gezahlt.
  • Ein Rechtsanspruch auf den Zuschuss besteht nicht.
  • Die Zuschüsse werden im Rahmen der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel in Höhe von 30.000 € gewährt. Darüber hinaus ist keine Förderung möglich.