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Förderung von privater Baumpflanzung

Kurzbeschreibung

Die Stadt Bünde unterstützt Eigentümer/-innen bei der Pflanzung von heimischen Bäumen auf privaten Grundstücken im Stadtgebiet Bünde.

Beschreibung

Förderziele - Warum wird gefördert?

Durch das kommunale Förderprogramm unterstützt die Stadt Bünde die Bemühungen der Eigentümer/-innen den heimischen Laubbaumbestand im Stadtgebiet zu vergrößern. Mit dem Ziel, die positiven Eigenschaften der Bäume zu nutzen um das Kleinklima und die Luftqualität zu verbessern, sowie Lebensräume für Vögel, Kleinsäuger und Insekten zu schaffen.
Im Haushaltsjahr 2024 sind Mittel in Höhe von 10.000 € bereitgestellt worden. 

Beschlussfassung des Rates der Stadt Bünde vom 15.12.2020.

Art der Förderung

  • Beratung der Eigentümer/-innen schon vor der Antragsstellung, fortlaufend bis zum Abschluss der Pflanzung in Bezug auf die richtige Baumart und Standortauswahl.
  • Auswahl der Bäume aus den beigefügten Listen mit heimischen Baumarten.
  • Einkauf der Bäume und Ausgabe gegen Vorlage der Gutscheine am Bauhof am 8. und 9. November 2024.

Zuschüsse

  • Es werden Gutscheine für hochstämmige Laubbäume oder Obstbäume als Halb- oder Hochstamm ausgegeben.
  • Ein Rechtsanspruch auf einen geförderten Baum besteht nicht.
  • Die Zuschüsse werden im Rahmen der zur Verfügung gestellten 10.000 € in 2024 gewährt, darüber hinaus ist in 2024 keine Förderung möglich.

Förderverpflichtung

  •  Der Eigentümer/ die Eigentümerin verpflichtet sich den Baum/ die Bäume dauerhaft zu pflegen und zu erhalten, mindestens 20 Jahre ab Pflanzung.

Förderfähige Vorhaben

  • Neuanpflanzung von hochstämmigen, heimischen Laubbäumen und Obstbäumen als Halboder Hochstamm auf privaten Grundstücken im Stadtgebiet Bünde (vgl. Listen im Anhang).


Nicht förderfähig

  • Vorhaben zur Neupflanzung von Laub- und Obstbäumen, die durch vertragliche oder gesetzliche Regelungen verpflichtend auszuführen sind. Darunter fallen Pflanzverpflichtungen lt. Baumschutzsatzung der Stadt Bünde, lt. eines bestehenden Bebauungsplanes sowie Kompensationsverpflichtungen lt. BNatSchG §15.
  • Vorhaben die gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen, insbesondere sind hier die Grenzabstände des NachbG NRW zu nennen. 

Antragsverfahren

Antragsberechtigt sind:

  • Grundstückseigentümer/-innen, Eigentümergemeinschaften
  • Mieter/-innen und Mietergemeinschaften mit Zustimmung der Vorgenannten


Der Antrag kann formlos mündlich,schriftlich oder durch das online Formular im Serviceportal bis zum 30.08.2024 im Amt für Planung, Umwelt und Grünflächen gestellt werden. Die Ausgabe der Gutscheine erfolgt persönlich, per Mail, per Post oder durch den Postkorb Ihrer Bund.ID. Die Bäume können am 8.11.2024 in der Zeit zwischen 8.00 und 16.00 Uhr und 9.11.2024 zwischen 8.00 und 11.00 Uhr unter Vorlage der Gutscheine am Baubetriebshof, Südlenger Straße 1 abgeholt werden. 

Bewilligungsverfahren

  • Das Amt für Planung, Umwelt und Grünflächen der Stadt Bünde sammelt bis zum 30. August 2024 die Anträge, erstellt eine Bestellliste und gibt die Gutscheine aus.
  • Auf Grundlage der Bestellliste führt das o.g. Amt je nach Auftragsvolumen eine Ausschreibung/ bzw. freihändige Vergabe durch und erteilt daraufhin den Auftrag zur Lieferung der Bäume.
  • Bei Vorlage des Gutscheins am Abholtermin im November 2024 werden die entsprechenden Bäume ausgegeben.
  • Der durch die Stadt Bünde geförderte Kaufpreis des Baumes ist vom Antragsteller bzw. der Antragstellerin zu erstatten, wenn die eingegangene Verpflichtung (vgl. 6.) verletzt oder gegen die Richtlinie (vgl. 3.) verstoßen wird.
  • Die korrekte Durchführung der Baumpflanzung/en kann von der Stadt oder deren Beauftragen überprüft werden.