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Elternbeiträge für Tageseinrichtungen für Kinder u. Kindertagespflege, so wie der Betreuung an Grundschulen

Beschreibung

Das Jugendamt der Stadt Bünde erhebt für diese Betreuungsformen öffentlich-rechtliche Beiträge.

Die Höhe richtet sich nach dem Jahresbruttoeinkommen der/ des mit dem Kind im Haushalt lebenden leiblichen Eltern/ Elternteils, dem Alter des Kindes, der Betreuungsart und der Betreuungszeit.

  • Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII)
  • Kinderbildungsgesetz (KiBiz)
  • Beitragssatzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege
  • Beitragssatzung über die Erhebung von Elternbeiträgen zur Finanzierung außerunterrichtlicher Angebote im Rahmen der Offenen Ganztagsschule und der Randstunde im Primarbereich

Anmeldung:

  • In der Kita erfolgt die Anmeldung direkt in der gewünschten Einrichtung.
  • Bei der Tagespflege erfolgt die Anmeldung bei der gewünschten Tagespflegeperson.
  • Die Anmeldung für OGS oder Randstundenbetreuung erfolgt im jeweiligen Schulsekretariat.

Die Anmeldeinformationen/ Anträge werden von den jeweiligen Stellen, an die Stadt Bünde weitergeleitet.

Geschwisterkindregelung:

Besuchen mehrere Kinder einer Familie einer der o.g. Betreuungsformen gelten wie folgt unterschiedliche Regelungen:

  • Bei Zeitgleicher Betreuung in der Kita/ Kindertagespflege  
    • das erste Kind 100%
    • das zweite Kind 50%
    • das dritte Kind Beitragsfrei
  • Bei Kombination von Kita/ Kindertagespflege und OGS/ Randstundenbetreuung gilt
    • der Höhere Beitrag 100%, der niedrigere Beitrag 50%           

 

Welche Einkünfte werden zu Grunde gelegt?

Die Berechnung des Beitrags ergibt sich aus Steuerpflichtigen und steuerfreien Einkünften.

Detaillierte Infos dazu finden Sie hier.

 

Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?

Der Vordruck „Verbindliche Erklärung zum Einkommen“ sowie entsprechende aktuelle Nachweise über sämtliche Einkünfte.

Den Vordruck „Verbindliche Erklärung zum Einkommen“ erhalten Sie für die Betreuung in der Kita und der Kindertagespflege vom Jugendamt.

Bei der Anmeldung für OGS/ Randstundenbetreuung ist die „Erklärung zum Einkommen“ Bestandteil der Anmeldung, die Sie in den jeweiligen schulen bekommen.

 

Welche Änderungen müssen mitgeteilt werden?

Folgende Änderungen in Ihren privaten oder finanziellen Verhältnissen müssen Sie dem Jugendamt umgehend schriftlich mitteilen und Nachweisen>:

  • Änderung der Jahresbruttoeinkünfte
  • Adress- und Namensänderungen
  • Eheschließung, Trennung, Scheidung
  • Geburt eines Kindes

Zuständige Einrichtungen