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Elternbeiträge für Tageseinrichtungen für Kinder u. Kindertagespflege, so wie der Betreuung an Grundschulen
Beschreibung
Das Jugendamt der Stadt Bünde erhebt für die Betreuung in Kindertagesstätten, Kindertagespflege und bei Betreuung an den Grundschulen öffentlich-rechtliche Beiträge.
Die Höhe dieser Beiträge richtet sich nach
- dem Jahresbruttoeinkommen der/des mit dem Kind in einem Haushalt lebenden leiblichen Eltern/Elternteils,
- dem Alter des Kindes,
- der Betreuungsart und
- der Betreuungszeit.
- Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII)
- Kinderbildungsgesetz (KiBiz)
- Beitragssatzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege
- Beitragssatzung über die Erhebung von Elternbeiträgen zur Finanzierung außerunterrichtlicher Angebote im Rahmen der Offenen Ganztagsschule und der Randstunde im Primarbereich
Anmeldung:
Die Anmeldung für eine Kindertagesstätte erfolgt direkt in der gewünschten Einrichtung. Bei Anmeldung zur Kindertagespflege erfolgt dies bei der gewünschten Tagespflegeperson.
Anmeldungen für die OGS oder Randstundenbetreuung erfolgen im Sekretariat der jeweiligen Grundschule.
Die Anmeldeinformationen bzw. Anträge werden von den jeweiligen Stellen an die Stadt Bünde weitergeleitet.
Beitragstabellen:
- Kindertagespflege, die aktuelle Beitragstabelle finden Sie unter Downloads.
- Kindergarten, die aktuelle Beitragstabelle finden Sie unter Downloads.
- Randstundenbetreuung hier.
- OGS hier.
Geschwisterkindregelung:
Besuchen mehrere Kinder einer Familie eine der o.g. Betreuungsformen gelten je nach Satzung unterschiedliche Regelungen:
- Bei zeitgleicher Betreuung in der Kita und/oder Kindertagespflege ist für das erste Kind
der Elternbeitrag i.H.v. 100%, für das zweite Kind i.H.v. 50% und für das dritte und jedes weitere Kind kein Elternbeitrag zu zahlen
- Bei Kombination von Kita/Kindertagespflege und OGS oder Randstundenbetreuung ist die Höhe des monatlichen Beitrages entscheidend. Der höhere Beitrag ist zu 100% und der niedrigere Beitrag zu 50% zu zahlen
Welche Einkünfte werden zu Grunde gelegt?
Die Berechnung des Beitrages ergibt sich aus steuerpflichtigen und steuerfreien Einkünften.
Detaillierte Infos zu den anrechenbaren Einkünften finden Sie in dem Merkblatt unter Downloads.
Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?
Einzureichen sind der Vordruck „Verbindliche Erklärung zum Einkommen“ sowie aktuelle Nachweise über sämtliche Einkünfte.
Den Vordruck „Verbindliche Erklärung zum Einkommen“ erhalten die Eltern bei Betreuung in der Kita und der Kindertagespflege vom Jugendamt per Post.
Bei der Anmeldung für die OGS und Randstundenbetreuung ist die „Erklärung zum Einkommen“ Bestandteil des Anmeldeformulars, das die Eltern in den jeweiligen Grundschulen erhalten. Hier sind die erforderlichen Einkommensunterlagen der Anmeldung beizufügen und in einem verschlossenen Umschlag im Sekretariat abzugeben.
Welche Änderungen müssen mitgeteilt werden?
Folgende Änderungen in den privaten oder finanziellen Verhältnissen müssen dem Jugendamt umgehend schriftlich mitgeteilt und entsprechend nachgewiesen werden:
- Änderung der Jahresbruttoeinkünfte
- Adress- und Namensänderungen
- Eheschließung, Trennung, Scheidung
- Geburt eines Kindes