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Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren

Kurzbeschreibung

Das Einreichen eines Bauantrags in digitaler Form ist leider zur Zeit noch nicht möglich.

Beschreibung

Die Errichtung, die Änderung und die Nutzungsänderung baulicher Anlagen und Gebäuden bedarf grundsätzlich einer Baugenehmigung. Nutzungsänderungen werden auch im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens beantragt und genehmigt. Nutzungsänderung

Ausgenommen hiervon sind lediglich Bauvorhaben, die wegen ihrer Größe und Bedeutung verfahrensfrei sind oder aufgrund ihrer Lage innerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes freigestellt sind (grüner Punkt).

Die sog. Bauvorlagen (Dokumente und Planzeichnungen für einen Bauantrag) müssen im Regelfall von einem Entwurfsverfassenden (z.B. Architekt/in oder Bauingenieur/in) unterschrieben sein, der die sog. Bauvorlageberechtigung besitzt (§ 67 BauO NRW 2018). Für weitere Informationen können Sie sich auf die Internetseiten der Architektenkammer NRW bzw. der Ingenieurkammer Bau NRW begeben.

Eine Baugenehmigung wird immer in textform erteilt. Die Baugenehmigung muss erteilt werden, wenn dem Bauvorhaben keine öffentlich rechtlichen Vorschriften entgegenstehen, die im jeweiligen Baugenehmigungsverfahren geprüft werden. Der Umfang der zu prüfenden Vorschriften ist im § 64 BauO nrw 2018 für das sog. „Vereinfachte Baugenehmigungsverfahren“ aufgeführt.

Vor dem Einreichen eines Bauantrages kann eine Bauvoranfrage bei der Bauordnung für eine verbindliche Vorentscheidung gestellt werden.

Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben, nehmen sie gerne Kontakt mit den Mitarbeiter/innen auf.

Vor Antragsstellung empfehlen wir Ihnen sich bezüglich der Abstimmung der planungsrechtlichen Zulässigkeit Ihres geplanten Vorhabens mit dem Stadtplanungsamt der Stadt Bünde in Verbindung zu setzen. 

Bitte nutzen Sie unbedingt unser Beratungsangebot, bevor Sie mit der Realisierung Ihres Bauvorhabens beginnen.

Baugesetzbuch (BauGB)

Baunutzungsverordnung (BauNVO)

Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018)

Bauprüfverordnung (BauPrüfVO)

Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO NRW)

  • Optional/Empfohlen: Wir beraten Sie bereits während der Planung Ihres Bauvorhabens.
  • Sie beantragen die Baugenehmigung bei der Stadt Bünde – Untere Bauaufsichtsbehörde („Bauamt“).
  • Die Vollständigkeit der Unterlagen wird geprüft und Sie erhalten eine Eingangsbestätigung. Sollten Unterlagen oder Angaben fehlen werden diese nachgefordert.
  • Bei Vollständigkeit der Unterlagen werden interne und ggf. externe Behörden und Stellen beteiligt. Diese Stellen haben hierfür 2 Monate Zeit.
  • Sollten aus diesen Beteiligungen weitere Fragen oder die Notwendigkeit weiterer Unterlagen hervorgehen werden wir Sie möglichst schnell davon in Kenntnis setzen.
  • Über den Antrag wird entschieden – eine Baugenehmigung wird unter den Vorgaben des § 64 BauO NRW 2018 erteilt und Ihnen zugesandt.

Wichtig: Eine Baugenehmigung gibt Ihnen als Bauherrschaft das Recht entsprechend Ihr Vorhaben zu verwirklichen. Es besteht jedoch keine Pflicht das Vorhaben Auszuführen.

Hierfür ist die sog. „Baubeginnanzeige“ notwendig. Hiermit zeigen Sie an, dass Sie das Vorhaben tatsächlich umsetzen möchten,

  • Sie zeigen 1 Woche vor dem geplanten Beginn den Baubeginn mit dem Vordruck (oder Formlos) und den notwendigen Angaben bei der Stadt Bünde an. Welche weiteren Angaben erforderlich sind, wird in den Nebenbestimmungen der Baugenehmigung aufgeführt.

Bitte reichen Sie die Baubeginnanzeige rechtzeitig und vollständig ein, da eine Anforderung von fehlenden Unterlagen für Sie kostenpflichtig ist.

  • Sie führen ihr Vorhaben durch.
  • Ggf. ist die Fertigstellung des Rohbaus 1 Woche vor Fertigstellung anzuzeigen. Bitte beachten Sie die Nebenbestimmungen der Baugenehmigung für weitere Unterlagen die zu diesem Zeitpunkt notwendig sind.
  • Gegebenenfalls ist eine Rohbauabnahme notwendig. Hierzu wird sich unser/e Baukontrolleur/in mit Ihnen zwecks Terminabstimmung in Verbindung setzen.
  • 1 Woche bevor Ihr vorhaben Fertiggestellt wird, ist die Fertigstellung mit dem Vordruck (oder Formlos) und den notwendigen Angaben und Unterlagen bei der Stadt Bünde anzuzeigen.

Es findet die Abnahme nach abschließender Fertigstellung statt. Sofern keine Mängel festgestellt werden erhalten Sie darüber eine Bescheinigung, das Verfahren ist damit abgeschlossen und Sie dürfen die Nutzung aufnehmen.

Das Bearbeiten eines Bauantrages ist gebührenpflichtig. Die Gebührenpflicht entsteht mit dem Antragseingang.

Die Höhe der Gebühr wird auf Grundlage der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen berechnet und festgesetzt.

Sie ist in der Regel abhängig vom Volumen bzw. der Rohbausumme. In Einzelfällen kann auch die Herstellungssumme Berechnungsgrundlage sein.

Unsere Beratung ist kostenlos.