Gewerbeanmeldung
Kurzbeschreibung
Dieser Dienst wird vom Land Nordrhein-Westfalen angeboten. Wenn Sie die Gewerbeanmeldung online beantragen möchten, werden Sie im nächsten Schritt auf das Themenportal des Landes NRW weitergeleitet.
Nach § 6 GewO ist der Betrieb eines Gewerbes grundsätzlich jedem erlaubt. Einschränkungen gelten nur, wenn die Gewerbeordnung bestimmte Ausnahmen oder besondere Anforderungen vorsieht (Grundsatz der Gewerbefreiheit).
Beschreibung
Wer muss anmelden?
Jeder, der ein selbständiges Gewerbe betreibt, muss dies bei der Gemeinde anmelden (§ 14 GewO). Das gilt für:
- Natürliche Personen
- Juristische Personen (z. B. GmbH)
- Personengesellschaften (z. B. KG, OHG)
Bei juristischen Personen und bestimmten Gesellschaften ist vor der Anmeldung ein notarieller Gründungsvertrag sowie die Eintragung ins Handelsregister erforderlich.
Der Beginn eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle muss bei der zuständigen Behörde (in Bünde: Gewerbemeldestelle im Bürgerbüro) angezeigt werden.
Überwachungsbedürftige Gewerbe (§ 38 GewO)
Einige Gewerbe sind zulassungsfrei, unterliegen aber einer besonderen behördlichen Überwachung. Dazu gehören zum Beispiel:
An- und Verkauf von:
- Hochwertigen Konsumgütern (Elektronik, Computer, Foto/Video, Teppiche, Pelz- oder Lederbekleidung)
- Kraftfahrzeugen und Fahrrädern
- Edelmetallen, Edelsteinen, Perlen, Schmuck oder Altmetallen
- Auf den Handel mit Gebrauchtwaren spezialisierte Betriebe
Weitere überwachte Tätigkeiten:
- Auskunftserteilung über Vermögens- oder persönliche Verhältnisse (z. B. Detekteien, Auskunfteien)
- Vermittlung von Eheschließungen oder Partnerschaften
- Betrieb von Reisebüros oder Vermittlung von Unterkünften
- Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungssystemen inkl. Schlüsseldienst
- Herstellung oder Verkauf spezieller diebstahlsbezogener Öffnungswerkzeuge
Hinweis: Für bestimmte Tätigkeiten (z. B. Taxigewerbe, Reisegewerbe, Bewachung, Spielhallen, Gaststätten) sind zusätzliche Erlaubnisse erforderlich.
§14 Gewerbeordnung (GewO)
Neben der Gewerbeanmeldung reichen Sie ggf. bitte folgende Unterlagen ein:
- Nachweis der Identität (z. B.: Personalausweis oder Reisepass ),
- bei elektronischer Gewerbeanmeldung sind auch andere Möglichkeiten zur Identifizierung möglich (zum Beispiel elektronischer Personalausweis, De-Mail, PIN/TAN-Verfahren).
- Handwerkskarte bei Eintragung in die Handwerksrolle,
- Handelsregisterauszug (z. B. bei juristischen Personen) oder Kopie des Gesellschaftsvertrages/ Vollmachten aller Gesellschafter (bei noch nicht im Handelsregister eingetragenen juristischen Personen),
- Erlaubnisbescheid bei erlaubnispflichtiger Tätigkeit,
- Aufenthaltsgenehmigung (bei nicht EU-Angehörigen)
- bei überwachungsbedürftigen Tätigkeiten: Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde, Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Sie müssen Ihr Gewerbe unmittelbar zum Zeitpunkt der Betriebsgründung anmelden. Bei einer verspäteten Anzeige kann eine Geldbuße verhängt werden.
Von der Gewerbeanzeige werden verschiedene Behörden informiert (unter anderem das Finanzamt, die Industrie- und Handelskammer, die Krankenkasse, die Berufsgenossenschaft und viele andere mehr).
Informationen auf Ihrem Weg zur Selbstständigkeit bekommen Sie auch beim Go! - Gründungsnetzwerk NRW der Gemeinschaftsaktion von Land und Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen. Dieses Netzwerk unterstützt Gründerinnen und Gründer sowie junge Unternehmen in Nordrhein-Westfalen.
Zu beachten ist, dass nicht nur die Neuerrichtung eines Betriebes beziehungswiese einer Zweigniederlassung den Beginn eines Gewerbes darstellt, sondern auch die Übernahme eines bereits bestehenden Betriebes sowie die Umwandlung eines Unternehmens in eine andere Rechtsform.
Besonderheit bei Verlegung aus einer anderen Gemeinde
Wenn Sie Ihr Gewerbe aus einer anderen Gemeinde nach Bünde verlegen, entfällt die Abmeldung bei der bisherigen Gemeinde. Diese wird automatisch elektronisch informiert und nimmt die Abmeldung verwaltungsintern vor. Das Abmeldedatum ist der Tag vor Aufnahme der Tätigkeit am neuen Standort.
Der Betrieb einer Photovoltaikanlage auf dem privaten Hausdach ist kein Gewerbe. Eine Gewerbeanmeldung ist somit nicht erforderlich. Eine Mitteilung an das Finanzamt über evtl. erzielte Einnahmen ist dennoch notwendig. Hier weichen Gewerbe- und Steuerrecht voneinander ab. Weitere Einzelheiten können einem Erlass des MBV NRW vom 06.07.2010 (Az.: 122-06-2) entnommen werden.
- Gewerbeanmeldung:
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- für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind 26 €,
- für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind 33 €,
- für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen 13 €.
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- Zweitschrift der Gewerbemeldung: 15,00 €
- evtl. jeweils 13,00 € für das Führungszeugnis und die Auskunft auf dem Gewerbezentralregister
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Bürgerbüro
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- Straße: Bahnhofstraße Hausnummer: 13+15
- PLZ: 32257 Ort: Bünde
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Gewerbeamt
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- Straße: Bahnhofstraße Hausnummer: 13+15
- PLZ: 32257 Ort: Bünde
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 05223 161-434
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- Telefon:
- 05223 161-219