Gewerbeabmeldung
Kurzbeschreibung
Dieser Dienst wird vom Land Nordrhein-Westfalen angeboten. Wenn Sie die Abmeldung online beantragen möchten, werden Sie im nächsten Schritt auf das Themenportal des Landes NRW weitergeleitet.
Nach § 14 GewO sind Sie verpflichtet, Ihr Gewerbe abzumelden, wenn Sie den Betrieb vollständig einstellen.
Beschreibung
Wann müssen Sie abmelden?
Eine Gewerbe-Abmeldung ist erforderlich, wenn Sie:
- den Betrieb eines stehenden Gewerbes vollständig einstellen (Haupt- oder Zweigniederlassung)
- den Betrieb nach dem Umwandlungsgesetz übergeben oder umwandeln, sodass der bisherige Betrieb aufhört
Nicht abmeldepflichtig sind:
- einzelne Tätigkeiten innerhalb eines bestehenden Gewerbes
- vorübergehende Betriebsschließungen (z. B. Saisonbetriebe wie Strandcafés oder Skilifte)
Wie melden Sie ab?
Die Abmeldung erfolgt über das Formular GewA 3, in dem Sie auch den Grund der Aufgabe angeben.
Vorzunehmen ist die Abmeldung von folgenden Personen oder ihren bevollmächtigten Vertretern:
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bei Einzelgewerben vom Gewerbetreibenden selbst,
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bei Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) von dem/den gesetzlichen Vertreter(n).
Bei Personengesellschaften (z.B. OHG, KG, GbR/BGB-Gesellschaft, GmbH & Co. KG) sind von allen geschäftsführungsberechtigten Gesellschaftern jeweils Gewerbeabmeldungen vorzunehmen.
Besonderheit bei Betriebsverlegung in eine andere Gemeinde:
Wenn Sie Ihr Gewerbe in einen anderen gemeindlichen Meldebezirk verlegen, entfällt die Abmeldung bei der bisherigen Gemeinde. Diese wird automatisch elektronisch informiert und nimmt die Abmeldung verwaltungsintern vor. Das Abmeldedatum ist der Tag vor Aufnahme der Tätigkeit am neuen Standort. Eine Abmeldebestätigung wird nur auf Wunsch ausgestellt.
§ 14 Gewerbeordnung
- Die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Gewerbeabmeldung
- Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses mit Meldebescheinigung, beziehungsweise Vorlage vor Ort. Bei elektronischer Gewerbeabmeldung je nach Gemeinde weitere geeignete und angemessene Verfahren zur Feststellung der Identität (z.B. PIN/TAN-Verfahren, die elektronische Ausweisfunktion, De-Mail oder eine Selbsterklärung zur Identität).
- Kopie des Handelsregister Auszugs, wenn Ihre Firma im Handelsregister eingetragen ist (ebenso: Genossenschaftsregister, Vereinsregister)
Sie sind verpflichtet, Ihr Gewerbe zum Zeitpunkt der Betriebsauflösung bzw. zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Gemeinde oder der Änderung der Rechtsform abzumelden.
Von der Gewerbeabmeldung werden verschiedene Behörden informiert (unter anderen Finanzamt, Industrie- und Handelskammer, Krankenkasse, Berufsgenossenschaft).
- Betriebsauflösung oder
- Änderung der Rechtsform Ihres Gewerbes
Die Gewerbeabmeldung ist gebührenfrei.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Gewerbeamt
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- Straße: Bahnhofstraße Hausnummer: 13+15
- PLZ: 32257 Ort: Bünde
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Bürgerbüro
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- Straße: Bahnhofstraße Hausnummer: 13+15
- PLZ: 32257 Ort: Bünde
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 05223 161-434
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- Telefon:
- 05223 161-219