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Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII
Kurzbeschreibung
Hilfe zum Lebensunterhalt wird an Personen geleistet, die
- mindestens sechs Monate, aber nicht auf Dauer wegen einer Krankheit oder Behinderung nicht mehr arbeiten können und daher voll erwerbsgemindert sind,
- ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bestreiten können und
- keine ausreichenden vorrangigen Sozialleistungsansprüche, insbesondere keine Leistungsansprüche nach dem SGB II, haben.
Leistungsberechtigt sind auch Bezieher einer vorgezogenen Altersrente und unter Umständen Kinder unter 15 Jahren, die bedürftig sind.
Beschreibung
Hilfe zum Lebensunterhalt wird auf Antrag gewährt. Die Antragstellung mit den erforderlichen Unterlagen erfolgt beim Sozialamt der Stadt Bünde.
Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
Welche Nachweise und Unterlagen Sie für die Prüfung und Berechnung Ihres Leistungsanspruchs brauchen, sagt Ihnen Ihre Sachbearbeiterin oder Ihr Sachbearbeiter im Antragsgespräch.
Der Termin für das Beratungsgespräch bzw. für die Antragstellung kann telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Sozialamt
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- Bahnhofstraße 13+15
- 32257 Bünde
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