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Ummeldung (Wohnungswechsel)

Kurzbeschreibung

Wenn Sie innerhalb von Bünde die Wohnung wechseln, sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen umzumelden. 

Beschreibung

Zur Ummeldung, welche innerhalb von 14 Tagen nach Einzug erfolgen muss, ist die persönliche Vorsprache im Bürgerbüro erforderlich. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis, ggf. Reisepass, und die Wohnungsgeberbestätigung, die Sie von Ihrem Vermieter erhalten haben mit.

Sollten Sie ein Gewerbe betreiben, kann die Anschrift duch das Bürgerbüro gleich mit geändert werden. KfZ-Scheine können bei Zuzügen innerhalb des Kreises Herford bei dieser Gelegenheit umgeschrieben werden.

Eine Ummeldung vor Einzug in die Wohnung ist nicht möglich.

  • Personalausweis bzw. Reisepass
  • bei ausländischen Staatsangehörigen: Nationaler Pass und ID-Karte
  • Wohnungsgeberbestätigung
  • ggf. Vollmacht

Die Ummeldung ist innerhalb von zwei Wochen nach tatsächlichem Einzug in die neue Wohnung zu erledigen. Der Beginn des Mietverhältnisses im Mietvertrag ist nicht relevant.

Bei Familien (Ehepaar, Kinder bis 18 Jahre) genügt es, wenn ein Erwachsener mit den Ausweisen/Pässen der anderen Familienmitglieder die Anmeldung vornimmt.

Bei An- oder Ummeldung eines minderjährigen Kindes unter 16 Jahren ist zu berücksichtigen:

Wenn durch die An- oder Ummeldung die gemeinsame Wohnung beider Sorgeberechtigten mit dem Kind aufgelöst wird oder wenn bei bereits getrennt lebenden Sorgeberechtigten die Wohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen wechselt, ist von den nicht vorsprechenden Sorgeberechtigten eine Einverständniserklärung vorzuweisen.

Die Ummeldung im Melderegister ist gebührenfrei.

Die Änderung des KFZ-Scheins betragen 11,60 €.