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Unbedenklichkeitsbescheinigung

Kurzbeschreibung

Dieser Dienst wird vom Land Nordrhein-Westfalen angeboten. Wenn Sie diese Dienstleistung online beantragen möchten, werden Sie im nächsten Schritt auf ein Themenportal vom Land Nordrhein-Westfalen weitergeleitet.

Die Bescheinigung dient als Nachweis gegenüber Behörden, dass keine offenen Forderungen aus Steuern, Grundbesitzabgaben und anderen Forderungen, die in Zusammenhang mit der gewerblichen Tätigkeit stehen, gegen Sie bestehen.

Beschreibung

Die Gründe für die Anforderung der Bescheinigung können vielfältig sein, etwa zur Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis oder vor der Vergabe öffentlicher Aufträge. 

Insbesondere wird sie für die Ausübung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes benötigt, beispielsweise:

  • die Erteilung einer Gaststättenkonzession
  • Schank- und Speisewirtschaft
  • Spielhallen
  • Reisegewerbekarten
  • Taxi/Mietwagengewerbe
  • Makler/Bauträger, Versicherungsvermittler nach § 34 ff. GewO

Weitere Unbenklichkeitsbescheinigungen stellen die Finanzämter für deren Steuerforderungen aus.

  • Personalausweis, Pass oder amtliches Identitätsdokument
  • Mitteilung, für welchen Zweck die Bescheinigung benötigt wird
  • Schriftliche Vollmacht, wenn Sie die Bescheinigung für eine andere Person abholen möchten

5,00 EUR pro Ausfertigung

(Tarifnr. 13 der Anlage zur Gebührensatzung der Stadt Bünde)