Bescheinigung in Steuersachen (Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung)

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Dienstleistungsinformationen

Bescheinigung in Steuersachen (Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung)

Die Bescheinigung in Steuersachen (vormals bekannt als Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung) dient als Nachweis gegenüber Behörden, dass keine offenen Forderungen aus Grundbesitzabgaben oder Steuern bei der Stadt Bünde bestehen.

Die Gründe für die Anforderung der Bescheinigung können vielfältig sein, etwa zur Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis oder vor der Vergabe öffentlicher Aufträge. 

Insbesondere wird sie für die Ausübung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes benötigt, beispielsweise:

  • die Erteilung einer Gaststättenkonzession
  • Schank- und Speisewirtschaft
  • Spielhallen
  • Reisegewerbekarten
  • Taxi/Mietwagengewerbe
  • Makler/Bauträger, Versicherungsvermittler nach § 34 ff. GewO

Weitere Unbenklichkeitsbescheinigungen stellen die Finanzämter für deren Steuerforderungen aus.

  • Personalausweis, Pass oder amtliches Identitätsdokument
  • Mitteilung, für welchen Zweck die Bescheinigung benötigt wird
  • Schriftliche Vollmacht, wenn Sie die Bescheinigung für eine andere Person abholen möchten

5,00 EUR pro Ausfertigung

(Tarifnr. 13 der Anlage zur Gebührensatzung der Stadt Bünde)